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Lohnsteuerkarte bald Vergangenheit

Die bereits Ende 2009 verschickten Lohnsteuerkarten sind die letzten. Sie gelten nur noch für den Zeitraum 2010 und 2011. Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte ist nur ein weiterer Schritt im Rahmen der Verlagerung der Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt auf elektronische Wege.

In Zukunft verwaltet das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Datenbank mit allen erforderlichen Daten, die bisher in der für Sie zuständigen Passbehörde erfasst wurden. Es ist zukünftig ausreichend, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre vom Finanzamt ausgestellte Identnummer mitteilen.

Ab dem 01.01.2011 ist für Änderungen der Lohnsteuerdaten wie Steuerklasse oder Freibeträge ausschließlich das Finanzamt und nicht mehr die Passbehörde zuständig. Dies gilt auch für Lohnsteuerkarten, die 2010 beantragt werden, aber erstmals 2011 zum Steuerabzug führen. Hier wird das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Die für 2010 verschickten Lohnsteuerkarten sind definitiv die letzten. Sie können die Karte jedoch bis 2011 weiter benutzen.

Auf die Steuererklärung hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte laut Finanzministerium keine Auswirkungen. Wie bislang schon bekommt der Arbeitnehmer einen Ausdruck seiner Lohnsteuer-Daten, die er seiner Einkommensteuer-Erklärung beifügen muss.

Führungszeugnis Meldebescheinigung